KINDERSITZE
Kindersitz - Auf die Sitze, fertig, los!
Ein Kindersitz im Auto muss dem jeweiligen Gewicht Ihres Kindes entsprechen. Orientieren Sie sich beim Kauf am europäischen Prüfzeichen und achten Sie auf einen sorgfältigen Einbau von Babyschale und Kindersitz.
Kinder müssen im Auto gesondert gesichert werden. Egal ob es nur kurz zum Supermarkt um die Ecke geht oder Sie eine lange Autofahrt vor sich haben: Denn im Vergleich zu gesicherten Kindern besitzen ungesicherte ein siebenmal höheres Risiko im Falle eines Autounfalls schwere oder tödliche Verletzungen davon zu tragen! Kinder, die unter 12 Jahre alt und kleiner als 150 cm sind, dürfen deshalb nur in Kindersitzen im Auto mitfahren, die amtlich genehmigt sind, sowie dem Gewicht des Kindes entsprechen. Am besten ist, Sie nehmen Ihr Kind zum Kauf des Kindersitzes mit: Dann kann es gleich Probe sitzen.
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... es Sie 30 EUR kostet, wenn Ihr Kind im Auto nicht ausreichend gesichert ist? Fährt Ihr Kind ganz ungesichert im Auto mit, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 40 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen.![]()
- Achten Sie auf das ECE-Prüfzeichen (orangefarbenes Etikett mit der Aufschrift ECE-R 44; die Nummer 44-04 bzw. die mit 04 beginnende Prüfnummer kennzeichnet den neuesten Stand). Ab 08. April 2008 sind Kindersitze, deren Prüfnummer mit "01" oder "02" beginnen, verboten.
- Beachten Sie die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers.
- Der Kindersitz soll in mehreren Fahrzeugen verwendet werden? Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Wahl.
- Prüfen Sie, ob die Gurte Ihres Autos auf allen Sitzplätzen lang genug sind, vor allem für rückwärts gerichtete Systeme.
- Wählen Sie den Kindersitz entsprechend der Befestigungsmöglichkeit in Ihrem Auto (ISOFIX, Dreipunkt- oder Beckengurte).

