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KINDERSITZE

Doppelt sicher ist nicht immer besser

Beifahrer-, Seiten- und Kopf-Airbags, mit denen heute Neuwagen fast durchweg ausgerüstet sind, können bei der Verwendung von Kinderschutzsystemen zu Sicherheitsproblemen führen. Rückwärts gerichtete Kindersitze dürfen nur dann auf dem Beifahrersitz verwendet werden, wenn der Beifahrer-Airbag abgeschaltet ist. Vorwärts gerichtete Kindersitze sind auf dem Rücksitz am besten aufgehoben. Durch Seiten-Airbags ist Ihrem Kind zusätzlicher Schutz gegeben. Wichtig ist, dass sich im Bereich zwischen dem Kindersitz und der Airbag-Verkleidung keine Gegenstände (wie z. B. Kleidung oder Spielzeug) befinden. Diese könnten den Airbag behindern oder beim Auslösen des Airbags gegen Ihr Kind geschleudert werden.


... es Sie 25 Euro kostet, wenn Sie eine rückwärts gerichtete Babyschale trotz aktiviertem Beifahrer-Airbag verwenden? Fehlt im Auto der entsprechende Warnhinweis, schlägt das mit 5 Euro zu Buche!

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