KIND ALS RADFAHRER
Unterwegs mit dem Fahrrad
Wenn Ihr Kind sicher mit dem Roller unterwegs ist, Geschwindigkeit und Abstände gut einschätzen kann, dann können Sie Ihrem Kind das erste Fahrrad schenken. Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit Ihres Kindes sind jedoch noch nicht voll ausgebildet, daher gelten für Kinder im Straßenverkehr besondere Regeln.
Gerade das erste Fahrrad sollten Sie im Fachgeschäft kaufen. So können Sie sicher sein, dass es alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Auch wenn Ihr Kind am Anfang nur auf dem Bürgersteig fahren wird, sollte es stets einen Fahrradhelm tragen. Fahrradfahren muss Ihr Kind erst lernen – am besten üben Sie das Radfahren und die Handzeichen mit Ihrem Kind im Park oder auf dem Schulhof.
Weitere Tipps:
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind die wichtigsten Verkehrsregeln durch
- Beim Überqueren der Straße muss Ihr Kind am Bürgersteig anhalten und vom Rad absteigen. Am besten ist es, wenn es das Rad über die Straße schiebt.
- Bis zum 8. Lebensjahr muß ein Kind auf dem Bürgersteig fahren, bis zum 10. Lebensjahr darf es dort fahren.
- Erklären Sie Ihrem Kind, dass Fußgänger auf dem Bürgersteig Vorrang haben.
- Stellen Sie den Sattel so ein, dass Ihr Kind problemlos mit beiden Füßen auf den Boden reicht.
- Reflektoren an Jacke oder Schulranzen schützen Ihr Kind bei schlechter Sicht zusätzlich.
- Bei kleinen Kindern ist die Montage eines Abstandhalters empfehlenswert.
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Ihr Kind sollte niemals Taschen oder Tüten an den Lenker hängen: Geraten diese in die Speichen, kann Ihr Kind stürzen und sich schwere Verletzungen zufügen.

