Kinder, die unter 12 Jahre alt und kleiner als 150 cm sind, dürfen nur im Kindersitz im Auto mitfahren. Der normale Gurt reicht als Kindersicherung nicht aus.
Ab 10 Jahren kann ein Kind im Straßenverkehr haftbar gemacht werden. Mehr unter Haftung
Unter 9 Jahren fällt es Kindern schwer, sich auf mehrere Dinge gleichzeitig zu konzentrieren: Ballspiele in der Nähe der Straße sind daher ein absolutes Tabu.
Bis zum 8. Lebensjahr darf und sollte ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren. Mehr unter Fußgänger
Ab 7 Jahren sind Kinder schuldfähig und haften unter bestimmten Umständen für die von ihnen angerichteten Schäden. Mehr unter Haftung
Kinder bis sieben Jahre dürfen auf dem Fahrrad nur in einem speziellen Kindersitz mitgenommen werden. Mehr unter Beifahrer auf dem Rad
Bevor sich Ihr Kind allein auf den Weg zur Schule oder zum Spielplatz macht, muss es die wichtigsten Verkehrsregeln beherrschen.
Quicktipps für mehr Kindersicherheit 6-12 Jahre
Achtung: 3 bis 4-jährige Kinder können ein fahrendes Auto nicht von einem stehenden Auto unterscheiden. Sie erkennen auch nicht, ob ein Fahrzeug bremst. Mehr unter kindliche Wahrnehmung
Quicktipps für mehr Kindersicherheit 3-5 Jahre
Achten Sie auf altersgerechtes Spielzeug und das GS-Prüfzeichen: Zu lautes Spielzeug
z. B. kann das Gehör Ihres Kindes schädigen.
Schließen Sie Reinigungs- und Lösungsmittel, Kosmetika und Medikamente stets nach Gebrauch weg. Mehr unter Interaktives Haus
Installieren Sie eine Kindersicherung an Steckdosen, Fenstern, Türen, Möbeln und Treppen.
Lassen Sie Kleinkinder beim Baden niemals allein! Sie können auch in nur zentimetertiefem Wasser ertrinken. Mehr unter Baden
Quicktipps für mehr Kindersicherheit 1-2 Jahre
Beißringe, Schnuller und andere Spielzeuge für Babys dürfen keine Weichmacher und andere gesundheitsschädigende Stoffe enthalten.
Quicktipps für mehr Kindersicherheit Erstes Jahr




Eltern haften für ihre Kinder - jeder kennt die Mahnung, die an vielen Baustellenzäunen zu lesen ist. Der Hinweis stimmt nicht ganz: Vom siebten Geburtstag an können Kinder haften, wenn sie einen Schaden verursacht haben. Vielleicht müssen die Eltern haften – aber nur, wenn eigenes Fehlverhalten die Ursache des Schadens war. Etwa, wenn sie nicht im erforderlichen Maße auf ihren Nachwuchs aufgepasst, also ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Nach § 832 BGB hat derjenige, der Kraft Gesetz oder Vertrag zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt: Verletzt z. B. ein fünfjähriger seinen Spielgefährten mit einem Stock am Auge, so geht das Gesetz davon aus, dass die Eltern für diesen Schaden wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht aufzukommen haben. mehr Informationen
Kinder sind in unserer modernen Welt vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Eltern stehen oft vor der Herausforderung, die Balance zwischen Selbstständigkeit und Sicherheit für ihre Kinder zu finden. Im Rahmen seiner Initiative für mehr Kindersicherheit hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) diesen Online-Elternratgeber für Kindersicherheit entwickelt.
Expertenwissen und -erfahrungen von "Ampel" über "Kindersicherung, Kindersicherheit" bis "Zecken" sind leicht zugänglich für Eltern und Erzieher aufbereitet. Die spezifischen Themenbeiträge können in den entsprechenden Rubriken oder direkt über das Stichwort-Menü ausgewählt werden.
Die Sicherheitswebsite des GDV für Kinder, www.ampelini.de, bietet parallel die Entdeckung einer eigenen Welt. Kinder können dort durch didaktische Spiele ihr Sicherheitsbewusstsein verbessern und gleichzeitig sehr viel Spaß haben. Viele Beiträge des Elternratgebers für mehr Kindersicherheit und Kindersicherung "Das sichere Kind" sind mit entsprechenden Spielen und Animationen auf "Ampelini" verlinkt, damit Sie gleich mit Ihrem Kind sichere Verhaltensweisen üben und interaktiv lernen können.