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KIND ALS RADFAHRER

Regeln für die Großen

Ab dem 10. Lebensjahr muss Ihr Kind mit seinem Fahrrad den Radweg benutzen. Die meisten Kinder machen in der vierten Klasse eine Fahrradprüfung. Erst, wenn sie diese bestanden haben, sollten sie alleine mit dem Rad zur Schule oder zu Freunden fahren. Maßstab ist jedoch immer das eigene Gefühl: Erst wenn Ihr Kind sich sicher fühlt und die entsprechenden Verkehrsregeln kennt, sollte es selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen.

Weitere Tipps:

  • Zu anderen Radfahrern oder Fußgängern immer einen Sicherheitsabstand einhalten.
  • Beim Abbiegen: Erst umschauen, dann Handzeichen geben, dann einordnen.
  • Für das Linksabbiegen gilt: Auf den Gegenverkehr achten! Sicherer ist es jedoch, wenn Ihr Kind erst die Straße in Fahrtrichtung weiterfährt und anschließend die Straßenseite wechselt.
  • Vorsicht bei Regen! Auf nassen Wegen ist es glatt und der Bremsweg wird länger.
  • Nasses Laub im Herbst kann für Fahrradfahrer fast so rutschig werden wie Eis im Winter.
  • Vorsicht, wenn Autos rechts abbiegen! Nicht alle Autofahrer nehmen auf Radfahrer Rücksicht.
  • Nicht zu nah an der Bordsteinkante fahren: Sturzgefahr!
  • Regelmäßig Vorder- und Rücklicht kontrollieren: Ohne Licht darf Ihr Kind nicht fahren!


Im toten Winkel wird Ihr Kind von Auto-, Bus- oder LKW-Fahrern nicht gesehen! Erklären Sie Ihrem Kind, dass es deswegen an Kreuzungen und Ampeln stets den Blickkontakt zum Fahrer suchen oder diesem Vorfahrt gewähren soll, bevor es losfährt.

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