KIND UND FEUER
Wie Sie selbst im Ernstfall richtig reagieren
Feuer kann sich rasend schnell verbreiten. Erwachsene und Kinder sollten wissen, was in einem Brandfall zu tun ist.
Feuer im Treppenhaus
- Ist das Feuer im Treppenhaus, bleiben Sie in der Wohnung, schließen alle Türen, rufen die Feuerwehr (112) und warten mit allen Familienmitgliedern gemeinsam am Fenster auf Rettung.
- Flüchten Sie NICHT über das verrauchte Treppenhaus: Der Versuch kann tödlich enden.
- Legen Sie Kleidung oder Decken vor die Türritzen, damit kein Rauch ins Zimmer gelangt.
- Bedecken Sie Mund und Nase mit einem feuchten Tuch, um die Lunge zu schützen.
- Gibt es in dem Raum kein Telefon, gehen Sie ans Fenster und rufen Sie um Hilfe Winken Sie mit einem farbigen Kleidungsstück, um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.
Feuer in der Wohnung
- Ist das Feuer in Ihrer Wohnung ausgebrochen, alarmieren Sie alle anwesenden Personen in der Wohnung und verlassen Sie sofort das Haus.
- Rufen Sie die Feuerwehr (112) vom Nachbarhaus oder per Handy an, wenn Sie in Sicherheit sind. Auch Mobiltelefone ohne Guthaben können für Notrufe genutzt werden.
- Verschließen Sie beim Verlassen die Zimmertüren, damit sich das Feuer nicht so schnell ausbreiten kann.
- Bleiben Sie nicht zurück, um Papiere oder Haustiere zu retten. Erstickungsgefahr droht!
- Sollten Sie in einem Hochhaus wohnen: Benutzen Sie bei einem Brand NIE den Fahrstuhl.
Wenn die Kleidung Ihres Kindes Feuer fängt
- Ersticken Sie mit einer Jacke oder einer Decke die Flammen.
- Achtung: Keine Kunststofftextilien verwenden!
- Rufen Sie den Notarzt.
- Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen möglich sind, lesen Sie in der Rubrik "Für Notfälle" unter Thermische Verletzungen.
Ausreichend versichert?
Wenn es im Ernstfall zu einem Brand kommt, bieten Ihnen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung wichtigen Versicherungsschutz:
- Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
- Wohngebäudeversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer am Gebäude entstehen - mitversichert sind auch Aufräum- und Abbruchkosten.
- Übrigens ist der Hausrat nicht nur in den vier Wänden, sondern in der Regel mit bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme auch auf Reisen, im Hotel oder in einer Ferienwohnung versichert. Die Aufenthaltsdauer darf drei Monate allerdings nicht überschreiten.
- Private Haftpflichtversicherung: Falls durch ihre mangelnde Aufsicht das Kind dennoch zündelt und Dritten dadurch einen Schaden zufügt, zahlt die Private Haftpflichtversicherung. Übrigens: Kinder ab 10 Jahren können auch schon selbst haften, sie sind in einer Familienhaftpflichtpolice aber mitversichert.


