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AUFSICHTSPFLICHT

Einen Abend ohne Kinder

Bevor ein Babysitter zum ersten Mal zum Einsatz kommt, planen Sie ein Vorgespräch ein, um ihn kennen zu lernen und seine Befugnisse zu klären.
Stellen Sie sicher, dass der Babysitter über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Jugendliche Betreuer sind meist über eine Familienhaftpflichtversicherung gesichert. Sie tritt ein, wenn der Babysitter an Ihrem Hab und Gut einen Schaden anrichtet oder durch sein Verschulden Ihren Kindern etwas zustößt.
Die Haftpflichtversicherung der Familie des zu betreuenden Kindes deckt in aller Regel auch Schäden, die der Babysitter während der Betreuung anderen, nicht zur Familie gehörenden Personen zufügt.
Als "Arbeitgeber" sind Sie verpflichtet, den Babysitter bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Verunglückt er während eines Einsatzes oder auf dem Weg zu Ihnen, bzw. wieder nach Hause, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Behandlung und Rehabilitation. Die zuständige Unfallkasse Ihrer Region finden Sie im Internet unter www.unfallkassen.de

Weitere Tipps:

  • Lassen Sie sich vor dem ersten Einsatz den Personalausweis des Babysitters zeigen.
  • Hinterlassen Sie dem Babysitter eine Rufnummer, unter der Sie oder eine andere den Kindern nahe stehende Person im Ernstfall erreichbar sind.
  • Fassen Sie alle wichtigen Informationen schriftlich zusammen: Wann muss das Kind ins Bett, braucht es Medikamente, leidet es an einer Krankheit oder Allergie etc.
  • Zeigen Sie dem Babysitter, wo sich der Hauptwasserhahn und der Stromkasten befinden.

Ältere Kinder sollten mit entscheiden dürfen, wer sie betreut.

 

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Konzept und Realisation: eobiont GmbH

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