EXTERNE LINKS

AUFSICHTSPFLICHT

Wann Aufpassen Pflicht ist

Eltern haften für ihre Kinder - jeder kennt die Mahnung, die an vielen Baustellenzäunen zu lesen ist. Der Hinweis stimmt nicht ganz: Vom siebten Geburtstag an können Kinder haften, wenn sie einen Schaden verursacht haben. Vielleicht müssen die Eltern haften – aber nur, wenn eigenes Fehlverhalten die Ursache des Schadens war. Etwa, wenn sie nicht im erforderlichen Maße auf ihren Nachwuchs aufgepasst, also ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Nach § 832 BGB hat derjenige, der Kraft Gesetz oder Vertrag zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt: Verletzt z. B. ein fünfjähriger seinen Spielgefährten mit einem Stock am Auge, so geht das Gesetz davon aus, dass die Eltern für diesen Schaden wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht aufzukommen haben. Sie werden jedoch von der Haftung entbunden, wenn sie nachweisen können, dass sie zur Beaufsichtigung alles Erforderliche getan haben oder der Schaden auch bei ordentlicher Aufsichtsführung entstanden wäre. Solche Fragen können nur im Einzelfall geklärt werden.


...die an Baustellen aufgestellten Schilder "Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder." den Bauherren weder von der Verkehrssicherungspflicht noch vor einer möglichen Schadensersatzverpflichtung entbinden?

 |  | drucken | Seite versenden


Impressum
Konzept und Realisation: eobiont GmbH

Jetzt bookmarken:del.icio.usdigg.comLinkaARENAMister WongRedditstumbleupon.comWebnewsYiggIt